Kulturamt
Das Kulturamt einer Stadt gehört zum Schul- und Kulturbereich der Behörde. Es kümmert sich um alle kulturellen Belange der Stadt beziehungsweise der Gemeinde, angefangen von Institutionen bis zu einzelnen Künstlern. Rein städtische sowie stadtübergreifende und internationale Projekte fallen in die Zuständigkeit. Dabei wird zwischen Eigenprojekten und den Anfragen Dritter abgewogen. Das Stadttheater gehört ebenso zum Zuständigkeitsbereich wie ein Jazzfestival, die weltweit berühmte Ausstellung oder Einzelveranstaltungen auf einer Gartenschau. Dabei stellen sich vor allem Fragen der Förderung und Finanzierung: beispielsweise Werbung, um das Interesse der Öffentlichkeit zu erregen; sie kann als Pressearbeit sowie in Form von Plakaten, Bannern und Flyern erfolgen. Um beispielsweise Kulturraum zu schaffen, ist die Zusammenarbeit mit anderen kommunalen Behörden oder freien Unternehmern notwendig. Renovierungen fallen ebenso in das Ressort wie eine Lesung in einer Bücherei. Meist wird das Kulturprogramm nicht nur online, sondern auch in Form von Zeitungen, Zeitschriften oder Foldern veröffentlicht.