Die Kulturhoheit der Länder regelt das Grundgesetz, indem generell alle Zuständigkeiten, die nicht explizit und direkt dem Staat unterstellt sind, von den Bundesländern in Eigenregie gemanagt werden. Dabei kommt laut Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes gerade dem kulturellen Bereich die Stellung als Herzstück innerhalb der Länderverwaltung zu. Unter Föderalismus versteht man eigenständige Einheiten, die auf vielen Teilgebieten unabhängig oder nur mit wenigen Direktiven des Staates operieren können – ein typisches deutsches politisches System, das sich seit Jahrhunderten entwickelt hat. Es hat wie alles seine Vor- und Nachteile. So lassen sich beispielsweise die Abiturprüfungen der Länder nicht miteinander vergleichen, ein Punkt, der immer wieder für Diskussionsstoff sorgt. Das gesamte Schulwesen ist einer der wichtigsten Aspekte innerhalb der Kultureinrichtungen der Länder. Des Weiteren kümmern sie sich um weitere Bildungseinrichtungen sowie um den öffentlichen Rundfunk, das Fernsehen und natürlich um den weiteren Bereich von Kunst, Literatur und zahlreichen weiteren Kulturbereichen.

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