Kulturpolitik
Der deutsche Föderalismus verankert kulturelle Entscheidungen bei den Ländern. Staatliche Vorgaben, beispielsweise in Gesetzesform, erstrecken sich auf Zusammenhänge, die international wichtig werden können: Urheberrecht, kulturelle Abwanderung und Auslandskulturpolitik gehören dazu. Ansonsten sind es nicht explizit nur die Landesregierung sowie die kommunalen Organe, die sich um kulturelle Fragen kümmern. Es kommen ebenso private Einrichtungen wie Stiftungen infrage. Politik wird in diesem Sinne auch als indirekter Einfluss auf die Gesellschaft definiert und bleibt nicht an den Ämtern als bewusst ausführenden Institutionen hängen. Die Förderung der Kultur bleibt das Hauptanliegen jeder Kulturpolitik. Dafür müssen Rahmenbedingungen geschaffen und Künstler unterstützt werden. Es gibt zahlreiche Maßnahmen, vom Straßenmusikfest über Filmfestivals bis zur Dauerausstellung im Museum. Gerade auch die Kleinkunst, ob Akrobat, Improtheater oder Schnellmaler, darf mit Blick auf die kulturelle Vielfalt einer Stadt, einer Region und darüber hinaus, nicht vernachlässigt werden. Vergünstigungen, Steuerfreiheiten, Arbeitsbedingungen, Örtlichkeiten und rechtliche Freiheiten sind einige der möglichen flankierenden Maßnahmen.
Prof. Dr. Max Fuchs ist Autor des Studienbriefs Kulturpolitik, das im Rahmen des Fernlehrgangs im Kulturmanagement angeboten wird.