Künstlerinnen und Künstler lieben ihre Freiheit, Recht und Gesetz sind auf Ordnung ausgelegt. Diesen Spagat muss das Kulturrecht schaffen. Gleichzeitig bietet es Kulturschaffenden den notwendigen Schutz vor Eingriffen, Übergriffen oder geistigem Diebstahl. So definiert das Urheberrecht, wem das Kunstwerk, ob Bild oder Text, im geistigen Ursprung gehört. Auch Rechtefragen für Käuferinnen und Käufer müssen geklärt werden – wie viel Mitspracherecht hat der Künstler? Ein Vertrag muss rechtlich wirksam aufgesetzt werden und Künstler müssen sich inhaltlich auskennen. Alternativ gibt es auf Kulturrecht spezialisierte Anwälte sowie Institutionen, an die sich die Betroffenen wenden können. Schutz und Freiheit müssen Hand in Hand gehen. Etliche Beschränkungen, wie sie Regime manch anderer Länder ausüben, sind in der Bundesrepublik nicht gestattet. Dies führt oft genug zu Diskussionen und muss im Einzelfall durchaus manchmal gerichtlich geklärt werden. Ein Beispiel dafür sind die meist berechtigten Plagiatsvorwürfe an Prominente, die sich in den letzten Jahren, nicht zuletzt dank der Möglichkeiten des Internets, gehäuft haben.

Weiterführenden Einblick in das Thema Kulturrecht erhalten Sie im Studienbrief Ausgewählte Rechtliche Grundlagen im Kulturmanagement im der im Rahmen des berufsbegleitenden Fernlehrgangs im Kulturmanagement wählbar ist.

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