Als Liegenschaften werden Grundstücke als unbewegliche Sachen im Gegensatz zu den beweglichen Sachen bezeichnet. Immobilien und Liegenschaften werden oft als Synonyme verwendet. Im engeren Sinne bezieht sich der Ausdruck Liegenschaften auf Gewerbeflächen mit oder ohne Bebauung, die in einem Bebauungsplan oder zumindest in einem Flächennutzungsplan als gewerblich zu nutzende Flächen bezeichnet sind.

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