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Medizinrecht
Das Medizinrecht behandelt alle juristischen Aspekte des Arzt-Patienten-Verhältnisses, der Honorar-Regelungen, der Interaktionen von Ärzten untereinander und der Meldepflicht von Krankheiten gemäß Infektionsschutzgesetz.
Darüber hinaus zählen jene Aspekte zum Medizinrecht, die in schuldrechtlicher Form das Krankenhausrecht, das Apothekenrecht und das Pflegeberufsrecht betreffen. Alle Bereiche des Medizinrechts, die in einem öffentlich-rechtlichen Kontext stehen, werden synonym auch als Gesundheitsrecht bezeichnet.
Aufgrund der Komplexität der zivilrechtlichen und strafrechtlichen Haftungsfragen wurde im Jahr 2004 der Fachanwalt für Medizinrecht durch die Bundesrechtsanwaltskammer implementiert.