In einem Mehrfamilienhaus können im Gegensatz zu einem Einfamilienhaus mehrere Familien beziehungsweise Mietparteien wohnen. In der Regel weisen Mehrfamilienhäuser mehrere Stockwerke auf. An den einzelnen Wohnungen kann gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG) Eigentum begründet werden. Die Eigentümer der Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus bilden eine Wohnungseigentümergemeinschaft, die für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zuständig ist. Mehrfamilienhäuser machen in Deutschland mehr als 30 Prozent der Wohnfläche aus.

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