Als Miete wird die Gebrauchsüberlassung einer Sache gegen Entgelt bezeichnet. Sie kann sich sowohl auf bewegliche Sachen (zum Beispiel ein Auto) oder unbewegliche Sachen (zum Beispiel eine Wohnung) beziehen. Grundlage des Mietverhältnisses ist ein Vertrag zwischen Vermieter und Mieter. Für die Vermietung von gewerblichen Räumen oder Wohnräumen gibt es besondere Regelungen – beispielsweise zu den Kündigungsfristen, zur Untervermietung oder zum Erfordernis der Schriftform.