Zuwanderer können eine „Migrationsberatung“ als „Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer“ (MBE; bis 2009: „Migrationserstberatung, MEB) oder durch den Jugendmigrationsdienst (JMD) in Anspruch nehmen. MBE und JMD sind Sozialberatungen, die die ersten Schritte von Neuzuwanderern (Ausländer und Spätaussiedler) in Deutschland unterstützen. Der Integrationsprozess soll durch die Migrationsberatungen gezielt initiiert, gesteuert und begleitet werden. Die Begleitung der einzelnen Zuwanderer bezweckt die Ermittlung ihrer persönlichen Potenziale, die Festlegung darauf abgestimmter Integrationsmaßnahmen und die Entwicklung eines Förderplanes.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entwickelt die Beratungskonzepte und begleitet die Praxisumsetzung der Migrationsberatungen. Mit der Durchführung der Beratungen werden vor allem die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege beauftragt. Nach den „Förderrichtlinien der MBE“ des Bundesamtes ist die MBE-Migrationsberatung auf drei Jahre begrenzt.
Die Migrationsberatungen ergänzen den „Integrationskurs“, der gemäß § 44 des Aufenthaltsgesetzes verpflichtet gemacht werden kann und dem Erwerb deutscher Sprachkenntnisse durch Zuwanderer dient.

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