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Personalentlohnung
Die Personalentlohnung als Grundfunktion des Personalwesens beschäftigt sich mit der Bereitstellung des Arbeitsentgeltes in Form geldlicher Leistung eines Unternehmens an seine Beschäftigten. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen geldlichen Leistungen wie zum Beispiel Löhnen und Prämien sowie geldwerten Leistungen wie Dienstwagen und -wohnungen.
Zeitlohn, Akkordlohn, Prämienlohn und Beteiligungslohn sind die verschiedenen Lohnformen.
Alle Prozesse rund um die Entgeltfindung fallen innerhalb Unternehmens in den Zuständigkeitsbereich der Entgeltpolitik. In Deutschland differenziert man zwischen Personalbasiskosten, wozu alle Lohnformen zählen, und Personalnebenkosten wie zum Beispiel Sozialversicherungsbeiträgen.