Unter Personalverwaltung bzw. operativem Personalmanagement versteht man die administrativen Aufgaben der Personalabteilung.

Der Tätigkeitsbereich der Personalverwaltung kann in einen analytischen, einen informatorischen, einen verfahrenstechnischen sowie einen überwachenden Sektor eingeteilt werden. Die Hauptaufgaben der Personalverwaltung gliedern sich in beschaffungsbezogene, einsatzbezogene, entlohnungsbezogene, betreuungsbezogene, entwicklungsbezogene und freistellungsbezogene Aufgaben. Zu den einzelnen Aufgaben der Personalverwaltung zählen unter anderem die Verwaltung der Personaldaten, das Führen einer Personalstatistik, die Entgeltabrechnung sowie die Sozialverwaltung.

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