Eine Pfandbriefbank ist ein Geldinstitut, das Pfandbriefe ausgibt. In § 1 Pfandbriefgesetz (PfandBG) findet sich die gesetzliche Definition einer Pfandbriefbank. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist mit der Beaufsichtigung der Pfandbriefbanken betraut. Die BaFin führt Deckungsprüfungen bei den Emittenten von Pfandbriefen durch. In Deutschland haben sich die Pfandbriefbanken im Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) zusammengeschlossen.

Die Pfandbriefbank braucht Immobilienmanager/innen für die Bewertung und Beurteilung von Privat- und Geschäftsimmobilien und anderen Immobilienprojekten.

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