Praktikum
Unter Praktikum versteht man das Sammeln praktischer Erfahrungen im angestrebten Beruf.
Praktika können unter anderem im Rahmen eines Studiums sowie im Rahmen einer Berufsausbildung absolviert werden. Zahlreiche Unternehmen stellen aufgrund der Aussicht auf eine mögliche spätere Festanstellung die gleichen Anforderungen an Praktikanten wie an Absolventen. Alle Praktika, die nicht im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums absolviert werden, müssen laut Urteil des hessischen Landesarbeitsgerichtes angemessen bezahlt werden. Praktika in Unternehmen der freien Wirtschaft werden je nach Angebot an vorhandenen Praktikanten nicht bis sehr gut vergütet. Dabei kann es sich um unterschiedliche Arten der Vergütung wie eine Aufwandsentschädigung oder ein Honorar handeln. Praktika im öffentlichen Dienst sind durch den Tarifvertrag für Praktikanten des öffentlichen Dienstes geregelt. Wird ein Praktikum im Rahmen eines Studiums absolviert und ist dieses durch die Studien- und Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule nicht abgedeckt, ist das Praktikum sozialversicherungspflichtig. Die gleiche Regelung gilt, wenn das monatliche Entgelt mehr als 450 Euro beträgt.