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Property-Rights-Theorie (Furubotn/Pejovic)

Gegenstand der Theorie der Verfügungsrechte sind die verschiedenen Eigentumsrechte (property rights) an Gütern. Denn der ökonomische Wert eines Gutes hängt nicht allein von seiner Substanz ab, sondern zugleich von den Handlungs- und Verfügungsrechten, die der Eigentümer ausüben darf. Dabei fokussiert sich die Theorie auf exakt zugewiesene Rechte und die dazugehörigen Rechtsordnungen.

Die Theorie der Verfügungsrechte unterscheidet insgesamt vier Verfügungsrechte:
• Das Recht, ein Gut zu benutzen (usus),
• Das Recht, über die Erträge, die die Nutzung des Gutes einbringen, zu verfügen (usus fructus),
• Das Recht Aussehen und Form des Gutes zu verändern (abusus) und
• Das Recht, das Gut oder Teile des Gutes zu veräußern und den erzielten Gewinn zu behalten (ius abutendi).

Sind die Verfügungsrechte nicht klar definiert, fehlt der Anreiz für Investitionen, wird also ökonomisches Wachstum gebremst.

Die Verteilung von Verfügungsrechten ist veränderlich und unterliegt einem Anpassungsdruck. Allerdings verursacht die Änderung von Verfügungsrechten fast immer Transaktionskosten, weshalb abzuwägen ist, wie groß der Nutzen einer Änderung tatsächlich ist. Das Coase-Theorem der Theorie der Verfügungsrechte besagt, dass jede vollständige Verteilung von Verfügungsrechten effizient ist, genau dann, wenn keine Transaktionskosten anfallen. Abgesehen von diesem Axiom formuliert die Theorie der Verfügungsrechte jedoch auch Lösungsansätze für den Fall, dass mit Transaktionskosten zu rechnen ist.

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