Die Qualifikation einer Person besteht aus ihrer Sozial- und Fachkompetenz und umfasst ihr Arbeitsvermögen. Verhalten am Arbeitsplatz, Einstellung zur Arbeit, Selbstvertrauen, Kommunikationsfähigkeit und Flexibilität zählen zum Begriff Sozialkompetenz, während Fachkenntnisse, Fertigkeiten und Wissen zum Begriff Fachkompetenz gezählt werden. Ausbildungs- und Bildungsabschlüsse gelten als Nachweise für Qualifikationen. Reglementierte Berufe wie das Lehramt und medizinische Berufe erfordern rechtlich eine entsprechende Qualifikation für die Ausübung des jeweiligen Berufes. Die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments regelt die Anerkennung beruflicher Qualifikationen.

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