Rehabilitation
„Rehabilitation“ bezeichnet die Wiederherstellung eines ursprünglichen körperlichen, seelischen, sozialen oder juristischen Zustandes.
Zur medizinischen „Rehabilitation“ gehören alle Maßnahmen, die der möglichst weitgehenden Wiederherstellung der körperlichen und seelischen Fähigkeiten eines Menschen dienen, die durch eine Erkrankung, eine Operation oder ein Trauma eingeschränkt wurden. Medizinische Rehabilitation erfolgt im interdisziplinären Zusammenwirken u. a. von Ärzten, Physiotherapeuten, Psychologen und Pflegekräften.
Berufliche und soziale Rehabilitation zielen auf Teilhabe an der Gemeinschaft. Zu den Unterstützungsmaßnahmen zählen Berufsberatung, Arbeitsvermittlung, berufliche Aus- und Weiterbildung und Leistungen an Arbeitgeber. Erwerbsunfähige haben einen Anspruch auf soziale Grundsicherung und auf Eingliederungshilfen. Als „Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“ können u. a. heilpädagogische Leistungen, Verständigungshilfen, Unterstützungen bei der Ausstattung oder dem Umbau einer Wohnung und betreute Wohnmöglichkeiten bereitgestellt werden.
Die „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“ wird im Neunten Buch des Sozialgesetzbuches geregelt. Behinderte Menschen werden in speziellen Werkstätten, Förderschulen und Tagesbildungsstätten gefördert.