Rundfunk
Rundfunk wird gern mit Radio gleichgesetzt, doch bezieht sich der Begriff ebenso auf das Fernsehen. Maßgebend ist die Datenübertragung in Form von elektromagnetischen Wellen, die von Ultrakurz- über Mittel- bis Langwellen reichen. Gesendet werden Bilder, Töne und Texte öffentlich und möglichst breit aufgestellt an nicht konkretisierte Empfänger. Zuständig sind die Landesrundfunkanstalten. Empfangsgeräte sind Fernseh- und Rundfunkgeräte sowie Computer, die Sendungen in Echtzeit über das Internet empfangen. Regelungen zu der vielfältig aufgestellten Rundfunklandschaft enthält der Rundfunkstaatsvertrag als Gemeinschaftswerk aller 16 Bundesländer. Seit 1. Januar 2013 gilt, nicht zuletzt durch die sich rasant ändere digitale Welt, der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Darin werden für die öffentlich-rechtlichen Sender von ARD, ZDF und Deutschlandradio die neuen Gebührenordnungen für Privatleute und Unternehmen definiert. Privatsender finanzieren sich entweder aufgrund von Werbung und sind mit modernen Mitteln frei empfänglich oder sie gehören zum sogenannten Bezahlfernsehen mit Beiträgen der Empfänger. Meist sind dafür allerdings spezielle Zusatzgeräte erforderlich.