Eine „Schuldnerberatung“ ist eine Form der Sozialberatung, die Menschen mit Schuldenproblemen Rat und Hilfestellungen in finanzieller, rechtlicher und psychosozialer Hinsicht anbietet. Eine Hilfestellung durch eine Schuldnerberatungsstelle ist nicht erst nach einer bereits eingetretenen Überschuldung sinnvoll, sondern kann sich bereits im Stadium noch vergleichsweise geringer Schulden als sinnvoll erweisen.
Sozialpädagogen, Sozialarbeiter, Psychologen, Betriebswirte und Juristen werden bei Bedarf in die Entwicklung ganzheitlicher Beratungskonzepte einbezogen. Zunächst erfolgt eine Bestandsaufnahme über den aktuellen Stand der Verbindlichkeiten, um darauf aufbauend einen Rückzahlungsplan entwickeln zu können. Vorrangiges Ziel einer Schuldnerberatung ist die kurzfristige Sicherung der elementaren Lebensbedürfnisse des Ratsuchenden (wie Unterkunft, Nahrungsmittel und Energieversorgung). Auf mittlere Sicht werden dann eine Aktivierung der Selbsthilfeaktivitäten und eine Schuldenrückführung angestrebt. Nicht immer stellt jedoch eine vollständige Schuldenbegleichung den besten Weg für den Schuldner dar. Das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet Schuldnern die Möglichkeit einer Restschuldbefreiung sechs Jahre nach gerichtlicher Insolvenzverfahrenseröffnung.

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