Das „Solidaritätsprinzip“ entstammt der christlichen Soziallehre und beruht auf dem Grundgedanken, dass die Selbstverwirklichung Einzelner nur innerhalb der menschlichen Gesellschaft möglich ist. Das Solidaritätsprinzip ergänzt das ihm gegenüberstehende Prinzip der Selbstverantwortlichkeit.
Das Solidaritätsprinzip liegt als wesentlicher Grundsatz der Sozialpolitik zugrunde. Die einzelnen Bürger sind nicht nur auf sich selbst gestellt, sondern gewähren sich als Mitglieder einer Solidargemeinschaft wechselseitig Hilfe und Unterstützung.
Das Solidaritätsprinzip gilt beispielsweise in der gesetzlichen Krankenversicherung, die allen Mitgliedern (unabhängig von der am Einkommen orientierten Beitragshöhe) gleiche Versicherungsleistungen gewährt. Solidargemeinschaften nach dem Solidaritätsprinzip bestehen auch für die gesetzliche Pflegeversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung, bei der die jüngere Generation im Umlageverfahren die Älteren unterstützt. In die Arbeitslosenversicherung wird von den Arbeitnehmern für die Arbeitslosen eingezahlt.
Leistungen mit Lohnersatzfunktion (z. B. Arbeitslosengeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld und Krankengeld) bemessen sich hingegen am Arbeitsentgelt und stellen daher eine Ausnahme vom sozialversicherungsrechtlichen Solidaritätsprinzip dar.

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