Das „Sozialamt“ (auch „Amt für Jugend und Familie“ oder „Fachbereich Soziales und Wohnen“) ist eine Behörde der Kommunalverwaltung, die als örtlicher Träger der Sozialhilfe in Not geratenen Bürgern Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch gewährt.
Zu den Leistungen der Sozialämter gehören je nach landesrechtlicher Ausgestaltung u. a. Zahlungen von Arbeitslosengeld II an Arbeitssuchende („Hartz IV“) nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) sowie von Sozialhilfe. Auch Leistungen bei Erwerbsminderung (SGB XII), nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und dem Asylbewerberleistungsgesetz werden häufig vom Sozialamt erbracht. Seit dem Jahr 2011 erhalten Anspruchsberechtigte nach einem Antrag beim Sozialamt das „Bildungspaket“, mit dem Kinder und Jugendliche z. B. hinsichtlich ihres persönlichen Schulbedarfs und bei Mitgliedschaften in Vereinen und Musikschulen finanziell unterstützt werden.
Das Sozialamt wird teilweise mit dem Jugendamt zu einem „Amt für Jugend und Soziales“ zusammengelegt, das als Träger der öffentlichen Jugendhilfe u. a. auch für den Jugendschutz, die Jugendsozialarbeit, Erziehungsberatung und die Kindertagesbetreuung zuständig ist.

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