Die „Sozialarbeit“ bemüht sich um Stärkung, Wiederherstellung und Sicherung eines selbstbestimmten Lebens von Menschen durch Bildungs- und Erziehungsangebote sowie durch andere Unterstützungsmaßnahmen einschließlich sozialstaatlicher Hilfeleistungen.
Sozialarbeit ist in drei Vorgehensarten möglich:
Die „Einzelfallarbeit“ („soziale Einzelhilfe“) beabsichtigt eine Verbesserung individueller Lebensverhältnisse z. B. durch Konfliktberatungen und Schuldnerberatungen, Gewährung materieller Unterstützung (z. B. Wohnungslosenhilfen) und Durchführung präventiver, begleitender oder rehabilitierender Maßnahmen wie sozialpädagogischer Familienhilfen und Behindertenhilfen.
„Gemeinwesenarbeit“ bemüht sich um verbesserte sozialräumliche Strukturen insbesondere in „sozialen Brennpunkten“, die häufig durch eine nicht ausreichende Integration von Teilen der Bevölkerung, eine hohe Arbeitslosigkeit und überdurchschnittliche Kriminalitätsraten gekennzeichnet sind. Im Rahmen der Gemeinwesenarbeit nehmen Sozialarbeiter entweder eine Rolle als Moderator oder als parteilicher Akteur ein.
„Soziale Gruppenarbeit“ zielt auf die Entwicklung von Sozialkompetenzen. In sozialpädagogisch begleiteten Gruppen werden z. B. ein besseres Verständnis für andere Menschen, Rücksichtnahme und Kooperationsbereitschaft vermittelt. Die Vermittlung von Bildungsinhalten erfolgt vorrangig durch kommunikative Interaktion.

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