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Soziale Gruppenarbeit

Die „Soziale Gruppenarbeit“ gehört neben Einzelfallarbeit und Gemeinwesenarbeit zu den drei wesentlichen Vorgehensweisen der Sozialarbeit.
Soziale Gruppenarbeit mit älteren Kindern und Jugendlichen soll gemäß § 29 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) bei der Überwindung von Verhaltensproblemen und Entwicklungsschwierigkeiten durch soziales Lernen helfen.
An „Sozialpädagogischen Gruppenarbeiten“ nehmen regelmäßig Kinder und Jugendliche im Schulalter teil. Die bis zu dreistündigen Treffen finden einmal bis dreimal wöchentlich statt. Je nach erforderlicher Intensität des Hilfebedarfs bestehen die Gruppen aus mindestens drei und höchstens zwölf Kindern.
Für ältere Jugendliche und „junge Erwachsene“ (bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres) werden spezielle „Soziale Gruppenarbeiten“ in schwierigen Lebenssituationen durchgeführt (beispielsweise nach einer Drogensucht, einem Gefängnisaufenthalt oder bei sozial stark auffälligem Verhalten).
Die Teilnahme an einer Sozialen Gruppenarbeit ist freiwillig möglich, doch kann sie nach § 10 Jugendgerichtsgesetz auch von einem Richter als „Weisung“ angeordnet werden.

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