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Soziale Kommunalpolitik

Mit dem Begriff „Soziale Kommunalpolitik“ wird in der politischen Diskussion eine der Verantwortung für soziale Belange gerecht werdende Kommunalpolitik bezeichnet. Als wesentliche Bestandteile einer sozialen Kommunalpolitik, die menschliche Not ernst nimmt, wird die Integration von Behinderten und Wohnsitzlosen sowie suchterkrankter Menschen genannt. Die Vertreter einer „Sozialen Kommunalpolitik“ halten eine ausreichend ausgestattete soziale Infrastruktur für erforderlich, die mit sozialpsychiatrischen Diensten, Krankenhaussozialdiensten, Angeboten zur Flüchtlingsbetreuung, Frauenhäusern, Sucht- und Schuldnerberatungen, Hospizen und familienentlastenden Diensten ausgestattet ist.
Im Unterschied zur „Sozialen Kommunalpolitik“ beschreibt „kommunale Sozialpolitik“ die finanzielle Unterstützung, die eine Kommune für sozial bedeutsame Projekte freier Träger erbringt. Freie Träger sind z. B. in der Sozialhilfe und in der Kinder- und Jugendhilfe tätig, bieten Beratungs- und Selbsthilfeangebote an und betreiben Kindergärten und freie Schulen. Zu den von der kommunalen Sozialpolitik unterstützten freien Trägern zählen im engeren Sinn nicht die gewinnorientierten, privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste, sondern vorrangig gemeinnützige Vereine, Stiftungen und die freien Wohlfahrtsverbände.

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