Sozialpolitik
„Sozialpolitik“ bezeichnet alle Maßnahmen, die die wirtschaftliche und soziale Situation bestimmter Personengruppen verbessern.
Zur Sozialpolitik gehören im engeren Sinn die der sozialen Grundsicherung dienenden staatlichen Sozialleistungen, die soziale Risiken abfedern und Benachteiligungen kompensieren.
Ein weitergehender Begriff der Sozialpolitik umfasst alle nicht-öffentlichen und öffentlichen Leistungen für Familien, ältere Menschen sowie Hinterbliebene sowie Fördermaßnahmen insbesondere in den Bereichen Beschäftigung, Bildung, Gesundheit, Sparen und Wohnen. Hierzu zählen die Leistungen der Träger der Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung sowie Eltern- und Kindergeld, Wohngeld, Ausbildungsförderung, betriebliche Zusatzversorgungen und Entgeltfortzahlung. Auch Vergünstigungen durch steuerliche Entlastungen (z. B. im Wohnungswesen, in der Altersvorsorge und Freibetragsregelungen) zählen nach dieser Definition zur Sozialpolitik.
Nach einem noch weiteren Sozialpolitik-Begriff bezieht sich Sozialpolitik auf alle Politikbereiche, in denen Maßnahmen zur Sicherung sozialer Rechte erforderlich sind. Danach wird Sozialpolitik z. B. in Maßnahmen zur Ausgestaltung des Bildungswesens und in der Struktur- und Wirtschaftspolitik sichtbar, die auf eine Teilhabe von Gesellschaftsgruppen oder Regionen zielen.