Sozialquote
Die „Sozialquote“ („Sozialleistungsquote“) ist der Anteil des Sozialbudgets am Bruttoinlandsprodukt.
Für die Wohlfahrtsstaatforschung ist die Sozialquote ein bedeutender Indikator, der annäherungsweise anzeigt, wie hoch die Transferleistungen sind, die ein Staat gemessen an seiner Wirtschaftsleistung für Zwecke der Sozialpolitik aufwendet. Das Sozialeinkommen und damit die Sozialquote werden von der Anzahl der unterstützten Bedürftigen, von der Höhe sozialer Absicherungen, von der wirtschaftlichen Effizienz des Sozialsystems und von der Höhe des Bruttoinlandsprodukts beeinflusst.
Für eine Bewertung staatlicher Umverteilungsmaßnahmen ist die Sozialquote allerdings nur eingeschränkt geeignet, da sie auf Veränderungen des Bruttoinlandsprodukts deutlich reagiert. Bei Veränderungen der Wirtschaftsleistung eines Landes verändert sich die absolute Höhe einiger Sozialleistungen kaum (z. B. Rentenzahlungen), während sich andere Sozialausgaben sogar antizyklisch entwickeln (z. B. Arbeitslosengeld).
Die Sozialquote lag in Deutschland im Jahr 1913 nur bei 3,1 %. Sie stieg schrittweise von 6 % (1938) über 18,3 % (1960) und 24,1 % (1990) auf 29,6 % (2012).