Bei der Sozialwahl werden die Vertreter der Sozialkassen gewählt. Diese Vertreter der Renten-, Kranken- und Unfallversicherungen haben in den jeweiligen Parlamenten Entscheidungsbefugnisse, denn die gesetzliche Sozialversicherung ist selbstverwaltet. Sie entscheiden unter anderem über Haushalte der Versicherungsträger und darüber, wer an der Spitze einer Krankenkasse stehen soll, aber auch über Wahltarife, Modellvorhaben, Widersprüche der Versicherten und Bonusprogramme. Gesetzlich Versicherte können alle sechs Jahr per Briefwahl wählen und sind somit fester Bestandteil der Demokratie. Die Wahlbeteiligung ist meist nicht sehr hoch, schätzungsweise 2/3 der Bevölkerung macht von ihrem Wahlrecht keinen Gebrauch. Wahlkampf wird nicht geführt.

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