Die in § 37a SGB V geregelte „Soziotherapie“ ist eine psychotherapeutische Leistung für gesetzlich Krankenversicherte, die aufgrund schwerer psychischer Erkrankungen nicht zur selbständigen Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen imstande sind. Der Erkrankte soll befähigt werden, notwendige medizinische Behandlungen zu akzeptieren und zu beanspruchen. Eine Soziotherapie soll die hierfür erforderliche Einsicht, Initiative und soziale Kontaktfähigkeit herstellen.
Leistungsvoraussetzung ist, dass eine Soziotherapie zu einer Vermeidung oder Verkürzung eines ansonsten notwendigen stationären Krankenhausaufenthalts führt. Gesetzlich Krankenversicherte haben unter diesen Voraussetzungen einen Anspruch auf bis zu 120 Therapiestunden innerhalb von drei Jahren. Soziotherapien werden z. B. bei Schizophrenie, wahnhaften Störungen, schweren Depressionen und chronischer Alkohol- oder Medikamentenabhängigkeit durchgeführt.

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