Eine Stellenbildung erfolgt durch Zuordnung von Aufgaben und Sachmitteln zu einer Stelle, die von einem Aufgabenträger wahrgenommen wird und die die kleinste Organisationseinheit innerhalb einer Aufbauorganisation darstellt.
Stellenbildungen können auf unterschiedlichen Sachgesichtspunkten beruhen:
• Aufgabenbezogene Stellenbildungen entstehen durch die Zusammenfassung ähnlicher oder gleicher Aufgaben.
• Bei einer aufgabenträgerbezogenen Stellenbildung werden einem bereits feststehenden Mitarbeiter Aufgaben zugeordnet, die er bewältigen kann.
• Eine beziehungsorientierte Stellenbildung strebt eine Minimierung von materiellen, immateriellen und finanziellen Beziehungen zwischen den zu schaffenden Stellen an.
• Auch rechtliche Vorgaben (z. B. in den Aufgabenbereichen Arbeitssicherheit, Datenschutz und Umweltschutz) erfordern teilweise eine Stellenbildung.

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