Unter Tantiemen versteht man eine bestimmte Art von Beteiligung am Umsatz oder Gewinn eines Unternehmens, die von verschiedenen Leistungs- und Ergebniskriterien abhängt und bei Arbeitnehmern steuerlich zu den Einkünften aus nicht-selbstständiger Arbeit gezählt wird. Tantiemen werden meist an Führungskräfte eines Unternehmens ausbezahlt und hängen im Gegensatz zu Provisionen und Honoraren nicht von einem einzigen Geschäftsabschluss ab, sondern richten sich nach dem Umsatz oder Gewinn einer Abteilung oder sogar des gesamten Unternehmens. Der Anspruch auf Tantiemen, deren Höhe, die Berechnungsgrundlage sowie die Fälligkeit der Tantiemenauszahlung müssen im Arbeitsvertrag festgelegt werden. Bei ganzjähriger Krankheit des Mitarbeiters und damit einhergehender Arbeitsunfähigkeit sowie fehlendem Anspruch auf Entgeltfortzahlung erlischt der vertraglich festgelegte Anspruch auf Tantiemen. Bei Austritt aus dem Unternehmen während des laufenden Kalenderjahres besteht ein zeitanteiliger Anspruch auf die vertraglich festgelegten Tantiemen.

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