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Teilnahme am öffentlichen Leben

Eine Teilnahme am öffentlichen Leben ist behinderten Menschen ohne Unterstützungsleistungen oft nicht möglich. Neben medizinischer Rehabilitation, Hilfen zur Eingliederung in das Arbeitsleben und unterhaltssichernden Leistungen werden schwerbehinderten Menschen nachteilsausgleichende Unterstützungsleistungen gewährt, die eine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen.
Zu den eine Teilhabe ermöglichenden Leistungen für Behinderte gehören nach § 55 SGB IX u. a.
• orthopädische Hilfsmittel sowie deren Instandhaltung und Ersatzbeschaffung
• berufliche Ausbildungen und betriebliche Qualifizierungen (Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben)
• heilpädagogische Leistungen für noch nicht eingeschulte Kinder,
• verständigungsfördernde Maßnahmen,
• Hilfen zur Beschaffung und zum behindertengerechten Umbau von Wohnungen sowie
• betreute Wohnmöglichkeiten.

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