Zurück zur Glossar-Übersicht

Unternehmensverfassung

Der Begriff Unternehmensverfassung bezeichnet die Summe aller konstitutiven und langfristig angelegten Regelungen, die für ein Unternehmen gelten. Zur Unternehmensverfassung gehören insbesondere auch Bestimmungen zur internen Kompetenz- und Machtverteilung.
Die Unternehmensverfassung ist niedergelegt
• in gesetzlichen Regelungen z. B. des Gesellschafts-, Mitbestimmungs-, Arbeits- und Kapitalmarktrecht,
• in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen sowie
• in Gesellschaftsverträgen und Satzungen
und wird in einigen Fällen durch höchstrichterliche Rechtsprechung konkretisiert.

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner