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Verwertungsgesellschaften

Seit 1965 sind die Urheberrechte gegenüber weiteren Verwertungen, beispielsweise Vervielfältigungen, besonders geschützt. Für Urheber werden diese Rechte oft von Verwertungsgesellschaften wahrgenommen. Die zahlreichen Institutionen richten sich nach den Branchen. Dazu meldet der Urheber beziehungsweise der Inhaber ähnlicher Rechte seine Werke jeweils an die zuständige Verwertungsgesellschaft. Am bekanntesten ist wohl die GEMA, bei der es um Musikstücke geht. Auch die VG Wort für Literatur und Text gehört zu den prominenteren Vertretern. Die Hersteller der Verwertungen müssen diese an die Verwertungsgesellschaften melden, die ihrerseits die Einnahmen an die gelisteten Autoren ausschütten. Für Privatpersonen wurde eine Verwertung bisher freigestellt, hier wird die Abgabe bei den Geräten, beispielsweise Brennern, eingezogen. Die Verwertungsgesellschaften unterstehen funktional dem Patentamt und aufgrund einer faktischen Monopolstellung auch dem Kartellamt.

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