Weltkulturerbe
Das UNESCO World Heritage Committe – ein aus Staatenvertretern gewähltes zwischenstaatliches Gremium – entscheidet über die Aufnahme auf die UNESO-Liste des Welterbes nach den Kriterien der Welterbekonvention von 1972. Diese Liste umfasst Weltkulturerbe und Weltnaturerbe – Meisterwerke der menschlichen Schöpfung oder überragende Naturerscheinungen. Staaten können einen Antrag zu Aufnahme stellen. Bei Aufnahme auf die Liste muss sich der jeweilige Staat verpflichten die Kulturstätte laufend zu schützen und zu erhalten und Schädigungen zu verhindern. Wird dieser Pflicht nicht Folge geleistet, kann das Committee das Kulturgut auf eine rote Liste gefährdeter Objekte setzen oder aus der Liste streichen und damit den Titel aberkennen (Kulturlandschaft Dresdner Elbtal 2009). Das Komitee unterstützt die Unterzeichnerstaaten bei Schutz und Restaurierung durch materiell und fachlich.
Weltkulturerbe in Deutschland (Auswahl): Aachener Dom, Kölner Dom, Klosterinsel Reichenau, Kloster Maulbronn, Limes, Muskauer Park, Trier, Wartburg, Völklinger Hütte
Weiterführende Infos:
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