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Wettbewerbsvorteil
Als Wettbewerbsvorteil wird ein marktrelevanter Vorsprung eines Mitbewerbers gegenüber Konkurrenten bezeichnet.
Wettbewerbsvorteile können z. B. in einer einzigartigen technologischen Fähigkeit, einem Vorsprung in der Produktqualität oder einem Kostenvorteil bestehen oder sich im Umfang oder in der Qualität von Serviceleistungen äußern.
Bei starkem Wettbewerb suchen Unternehmen häufig Wettbewerbsvorteile durch
• Konzentration auf eine Marktnische,
• eine besonders an den Kundenbedürfnissen orientierte Weiterentwicklung von Produkten,
• die Flexibilisierung von Produktion und Vertrieb oder
• durch Preissenkungen, die sich nach der Realisierung von Einsparungspotenzialen in der Güterproduktion durchführen lassen.