Der Begriff der „Wohlfahrtspflege“ überschnitt sich historisch mit den Bezeichnungen Armenpflege, Fürsorge und Sozialarbeit. Unter „freier Wohlfahrtspflege“ werden heute alle Hilfeleistungen verstanden, die von gemeinnützigen freien Trägern in organisierter Form zum Wohle der Gesellschaft oder für einzelne Personen erbracht werden.
Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege sind selbstlos tätig und richten ihre Tätigkeit z. B. an humanitären (Paritätischer Wohlfahrtsverband und DRK), religiösen (Diakonie und Caritas) oder politischen Überzeugungen (Arbeiterwohlfahrt) aus. Die Träger der freien Wohlfahrtspflege, für die hauptamtliche, aber auch zahlreiche ehrenamtliche Beschäftigte tätig sind, unterhalten u. a. Altenheime, Kindergärten und Krankenhäuser.

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