Ein „Wohlfahrtsverband“ beabsichtigt, einen Beitrag zu Lösung schwerwiegender individueller oder gesellschaftlicher Probleme zu leisten. Nach dem Grundsatz der Subsidiarität werden staatliche Einrichtungen erst tätig, wenn freie Wohlfahrtsverbände entsprechende soziale Leistungen nicht erbringen können und wollen.
Zu den sechs bundesweit aktiven Wohlfahrtsverbänden zählt auch der „Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband“, zu dem über zehntausend Organisationen und Initiativen gehören. Mitglieder des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes sind z. B. der Deutsche Kinderschutzbund, die SOS-Kinderdörfer, das Deutsche Jugendherbergswerk, die Deutsche Krebshilfe und die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, aber auch Frauenhäuser, Arbeitsloseninitiativen und Selbsthilfegruppen.

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