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Wohnimmobilie
Gebäude oder Gebäudeteile, die ausschließlich oder in erster Linie dem Wohnen dienen, werden als Wohnimmobilien bezeichnet – unabhängig davon, ob der Eigentümer selbst dort wohnt oder das Objekt vermietet ist. Steuerlich, baurechtlich und im Finanzierungsbereich spielt es eine große Rolle, ob eine Immobilie als Wohnimmobilie oder Gewerbeimmobilie eingestuft wird. Selbstbewohnte Immobilien werden nach dem sogenannten Sachwertverfahren bewertet, Gewerbe- und Mietwohnimmobilien nach dem Ertragswertverfahren.