Die Zwei-Klassen-Medizin beschreibt die Annahme des Vorliegens einer unterschiedlichen medizinischen Behandlung bei Menschen mit einer gesetzlichen versus einer privaten Krankenversicherung. Der Begriff ist Teil eines politischen Diskurses in Deutschland und führt die als ungerecht wahrgenommene Verteilung von medizinischen Leistungen ins Feld. Als zentrales Beispiel wird vor allem die unterschiedliche Terminvergabe bei Fachärzten benannt. Demnach erhalten Patienten, die bei einer Terminanfrage angeben, privat versichert zu sein, deutlich schneller einen Termin, als Patienten mit gesetzlicher Versicherung. Auch die vom Arzt gewährte Konsultationszeit wird als erheblich abweichend bei den unterschiedlichen Versicherungsformen angegeben.
Kritische Stimmen gibt es jedoch auch zur vermeintlichen Überversorgung bei Privatpatienten. Hier wird kritisiert, kostspielige Untersuchungen würden bei ihnen wesentlich häufiger vereinbart, als bei gesetzlich Versicherten.
Die Interessensverbände wünschen ein Umdenken im Gesundheitssystem und fordern eine Regelung, nach der die Frage nach dem Versicherungsstatus bei Terminvereinbarungen ausbleiben muss, um eine gerechte Behandlung zu gewährleisten.

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