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23. März 2026 | von Anika Rosche

Barrierefreiheit als Erfolgsfaktor

Im Zuge des European Accessibility Act (EAA), der bis Juni 2025 in nationales Recht umgesetzt werden muss, sind Unternehmen verpflichtet, ihre digitalen Angebote, einschließlich Karriereseiten und Bewerbungsprozesse, barrierefrei zu gestalten.
Der EAA verpflichtet Unternehmen dazu, digitale Barrieren abzubauen und somit allen Menschen, unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen, den Zugang zu digitalen Dienstleistungen zu ermöglichen. In Deutschland wird dieser durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt. Die Mindestanforderungen des BFSG beziehen sich beispielsweise auf Kontraste, Schriftgröße und Bedienbarkeit. Mit der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben können Unternehmen nicht nur rechtliche Risiken minimieren, sondern auch ihre Arbeitgeberattraktivität steigern.

Trotz der gesetzlichen Vorgaben stehen viele Unternehmen vor der Herausforderung, ihre digitalen Recruiting-Prozesse barrierefrei zu gestalten. Dies betrifft nicht nur die technische Umsetzung, sondern auch die Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Thema Inklusion. Zudem sind viele bestehende Bewerbermanagementsysteme (ATS) nicht auf Barrierefreiheit ausgelegt, was zusätzliche Anpassungen erforderlich macht.

Die Implementierung barrierefreier Prozesse im Recruiting bietet zahlreiche Vorteile:
● Erweiterung des Talentpools: Durch barrierefreie Angebote können Unternehmen eine größere Anzahl potenzieller Bewerberinnen und Bewerber erreichen, einschließlich Menschen mit Behinderungen.
● Stärkung der Arbeitgebermarke: Ein inklusiver Bewerbungsprozess signalisiert soziale Verantwortung und kann das Image des Unternehmens positiv beeinflussen.
● Rechtssicherheit: Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben schützt vor möglichen Sanktionen und Klagen.

Um den Anforderungen des EAA gerecht zu werden, sollten Unternehmen folgende Maßnahmen ergreifen:
● Audit bestehender Systeme: Überprüfung der aktuellen digitalen Angebote auf Barrierefreiheit und Identifikation von Verbesserungsbedarf.
● Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Sensibilisierung und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit barrierefreien Technologien und Prozessen.
● Zusammenarbeit mit Expert:innen: Einbindung von Fachleuten für Barrierefreiheit, um eine effektive Umsetzung sicherzustellen.
● Kontinuierliche Evaluation: Regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Maßnahmen, um den sich entwickelnden Anforderungen gerecht zu werden.

Die Umsetzung barrierefreier Recruiting-Prozesse ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern bietet auch strategische Vorteile für Unternehmen. Durch die Schaffung inklusiver Bewerbungsprozesse können Unternehmen ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern, den Talentpool erweitern und rechtliche Risiken minimieren. Es ist daher essenziell, dass Unternehmen proaktiv handeln und Barrierefreiheit als integralen Bestandteil ihrer Recruiting-Strategie betrachten.

Lesen Sie mehr: https://www.personalwirtschaft.de/news/hr-organisation/barrierefreiheit-von-der-bewerbung-bis-zur-einstellung-179814/

Abb. 2 Barrierefreiheit, Quelle: Pixabay, freie kommerzielle Nutzung, kein Bildnachweis erforderlich

Anika Rosche
Anika Rosche hat Medienwirtschaft studiert, eine Ausbildung zur Verlagskauffrau absolviert sowie Zertifzierungen als Personal- und Projektmanagerin abgeschlossen. Sie ist Geprüfte Personalmanagerin (DAM) und arbeitet als HR Director Holding.
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