Bereits seit 10 Jahren sind die Zahlen der jährlich abgeschlossenen Ausbildungsverträge im Bereich der Rechtsanwaltsfachangestellten kontinuierlich rückläufig. Ein Beruf, der lange Zeit als sehr interessant galt und begehrt war, scheint zunehmend an Attraktivität zu verlieren. Statistiken belegen, dass sich die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge bundesweit von 22.148 im Jahr 2006 auf 14.469 im Jahr 2015 verringert hat. Hauptproblem scheint die zu geringe Verdienstmöglichkeit in diesem Beruf zu sein. Spitzengehälter sind oft nur in Großkanzleien zu finden und bilden die Ausnahme. Das Tätigkeitsfeld der Rechtsanwaltsfachangestellten ist vielseitig, interessant und erfordert ein umfangreiches Wissen und Können. Die Rechtsanwaltsfachangestellten sind damit für Anwaltskanzleien unverzichtbares Fachpersonal. Es stellt sich daher die Frage, wie sich das Fehlen solchen Fachpersonals auf die Tätigkeitsbereiche in Anwaltskanzleien auswirkt. Viele Kanzleien sind bereits seit geraumer Zeit – sei es aus Gründen des fehlenden Fachpersonals oder aus Gründen der Personalkostensenkung – dazu übergegangen, branchenfremde Mitarbeiter, wie etwa Kaufleute für Büromanagement, einzustellen. In Teilbereichen des Tätigkeitsfeldes einer Anwaltskanzlei mag dies eine passende und adäquate Lösung sein, jedoch steckt der Teufel im Detail. Branchenfremden Mitarbeitern fehlen die entscheidenden Fachkenntnisse, z. B. im Bereich des Kostenrechts, welches für die Abrechnung der Anwaltsgebühren Grundlage ist oder dem fachspezifischen Bereich des Zwangsvollstreckungsrechts. Auf diesen Gebieten, die für viele Kanzleien eine wesentliche Grundlage ihrer Tätigkeit bilden, ist die Rechtsanwaltsfachangestellte die „Herrscherin über besonderes Wissen“, welches selbst den Juristen in diesem Umfang nicht mit auf den Weg gegeben wird. Qualifiziertes Fachpersonal ist daher für Anwaltskanzleien auch zukünftig unerlässlich, wenn ein hoher Zeit- und Kostenaufwand für die Einarbeitung oder Umschulung branchenfremder Mitarbeiter nicht die Lösung für die Nachwuchsprobleme sein soll. Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist einer der entscheidenden Attraktivitätsfaktoren für die Wahl eines Ausbildungsberufes. Die nach den Vorgaben der Rechtsanwaltskammern zu zahlende Mindestvergütung für diesen Ausbildungsberuf ist im Verhältnis zu vergleichbaren Berufsgruppen zu gering. Ein wichtiger Ansatz wäre daher die Erhöhung dieser. Eine angemessene Bezahlung ist zudem Grundlage für die anspruchsvolle, komplexe und verantwortungsvolle Tätigkeit der Rechtsanwaltsfachangestellten. Es kann zwar verzeichnet werden, dass die Gehälter in Zeiten des Fachkräftemangels steigen, problematisch dürfte jedoch nach wie vor das stark variierende Lohngefälle, abhängig von Faktoren, wie alte oder neue Bundesländer, Stadt oder Land oder die Größe der Kanzlei, sein. Zudem ist es wichtig, die Potentiale der Rechtsanwaltsfachangestellten auszuschöpfen und zielführend für beide Seite zu nutzen. Moderne Technik und Software in Anwaltskanzleien vereinfachen und konzentrieren Arbeitsprozesse und ermöglichen so die Erweiterung des Tätigkeitsbereiches. Dies steigert die Motivation, Zufriedenheit und Leistungsbereitschaft am Arbeitsplatz.