In den letzten Podcasts habe ich Ihnen aufregende und abwechslungsreiche Betätigungsfelder für Kulturmanagende gezeigt. Eine Frage die hierzu oft gestellt wird: Wie sehen die Beschäftigungsarten in diesen Betrieben eigentlich konkret aus? Wie werde ich angestellt und welche Verdienstmöglichkeiten habe ich? Diese Fragen versuche ich, in den folgenden beiden Podcasts zu beantworten.
Das kreative und abwechslungsreiche Arbeitsumfeld der Kulturmanagenden in Deutschland ist ebenso vielseitig wie die Aufgaben selbst. Arbeitgeberinnen zeigen durch Nutzung einer Vielzahl staatlich vorgegebener Anstellungsmöglichkeiten hier so viel Kreativität, wie Sie es vielleicht eher von Kunstschaffenden erwarten würden. Auch Minijobs, Volontariate, Praktika und ehrenamtliches Engagement prägen nach wie vor oft die Kulturszene.
Für hauptberuflich im Kulturmanagement Arbeitende bieten sich im wesentlichen die klassische Festanstellung bei einem Unternehmen, aber auch der Weg in die Selbständigkeit an – beide Wege sind mit Vor- und Nachteilen verbunden.
Die unbefristete Festanstellung mit einem soliden Arbeitsvertrag ist für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die attraktivste Form der Anstellung. Sie bietet soziale Sicherheit sowie klar geregelte Kranken- und Rentenversicherungen, oft kombiniert mit attraktiven Zusatzangeboten des Arbeitgebers. Aufgrund der knappen Finanzlage vieler Kulturanbieter und aufgrund der saisonalen oder projektbezogenen Arbeit vieler Kulturmanagenden wird hier jedoch öfter ein befristeter Arbeitsvertrag verwendet. Dieser Vertrag kann dann aus einem Sachgrund (wie zum Beispiel einem Projekt) oder auch zeitlich und ohne sachlichen Grund (bis maximal zwei Jahre) befristet sein.
Für die Angestellten bietet diese Vertragsart immerhin den Vorteil, dass sie im Laufe ihrer Karriere an vielen unterschiedlichen Projekten teilnehmen werden und dass der Arbeitsmarkt in Bewegung bleibt. Natürlich bringt dies ebenso daraus resultierende Unterbrechungen zwischen den Verträgen, aber auch Probleme in der finanziellen Absicherung mit sich. „Hire and Fire“ ist ein negatives Schlagwort, das mit dieser Art der Personalpolitik in Verbindung gebracht wird. Fähige Mitarbeitende nach Projektende gehen zu lassen, weil zum Beispiel noch keine Finanzmittel für das nächste Projekt vorhanden sind oder eine längere Projektpause geplant ist, kann sich langfristig auch negativ auf die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen auswirken – besonders, wenn Mitarbeitende nicht wieder kommen und sich anderen Aufgaben zuwenden.
Eine weitere Möglichkeit, im Kulturmanagement zu arbeiten, ist sich selbständig zu machen. Der erste formale Schritt hierfür, die Gewerbeanmeldung, ist in wenigen Minuten erledigt. Im weiteren Verlauf der Selbständigkeit kann aber ein hoher Verwaltungsaufwand entstehen und je nach Umsatz und Komplexität des eigenen Geschäftsmodells kann das Hinzuziehen mindestens einer Steuerberatung sehr bald ratsam sein.
Der Stundenlohn in einer Selbständigkeit ist oft verlockend höher als bei einer Festanstellung, allerdings müssen Sie hier auch immer ihre Versicherungen, Sozialabgaben, Steuern und Verwaltungskosten mit kalkulieren. Eine selbständige Tätigkeit im Kulturmanagement zeichnet sich meist durch Solo-Selbständigkeit aus, Sie werden vermutlich zunächst keine Angestellten beschäftigen oder dies auch gar nicht planen. Eine eigene kleine Agentur oder ein Büro für die Veranstaltungsplanung wären hierfür beliebte Betriebe.
Oft erfolgt der Weg in die Selbständigkeit aber auch unfreiwillig: Viele Kulturveranstalter „fordern“ die Selbständigkeit für Kulturmanagende in der Projektarbeit ein: Es werden nur Auftragnehmer, nicht Arbeitnehmer eingestellt. Hierdurch erspart sich ein Betrieb den Aufwand und Unsicherheiten mit der Vertragserstellung, die Abrechnung mit den Sozialversicherungsträgern und versucht, viele arbeitsrechtliche Fallstricke zu umgehen. Für den selbständigen „Dienstleister“ entfallen zudem viele Arbeitnehmerrechte wie Urlaubsregelungen und die Dokumentation von Arbeitszeiten, beziehungsweise sind Sie dann selbst dafür zuständig.
Diese Praxis resultiert auch aus der Tatsache, dass die Arbeitszeiten im Kulturmanagement oft sehr ungleichmäßig sind. In der Praxis übersteigen Arbeitstage oft die gesetzliche 10 oder 12-Stundengrenze, dafür gibt es Wochen in denen nur sehr wenig zu tun ist – diese Tatsachen lassen sich in einem Arbeitsvertrag oft nur sehr schwierig abbilden. Die Verwaltung und Planung des eigenen festangestellten Personals ist für Kulturbetriebe deshalb oft ein hoher Kostenfaktor.
Ein wesentlicher Fallstrick für Selbständige ist die Scheinselbständigkeit. Diese kann vorliegen, wenn Sie im wesentlichen nur für einen Arbeitgeber tätig sind, im schlimmsten Fall auch noch weisungsgebunden. Klare und ausschließbare Kriterien gibt es hierfür jedoch leider nicht, so dass in der Praxis eher nach Indizien vorgegangen und entschieden wird. Um Klarheit zu schaffen, wäre eine Statusfeststellung über die Deutsche Rentenversicherung möglich. Wenn Sie sich allerdings in diesen bürokratischen Zeitaufwand stürzen, können Sie die selbständige Tätigkeit fast schon wieder für einige Wochen an den Nagel hängen.
Es gibt hier auch eine Alternative zur Selbständigkeit, die hauptsächlich von Kunstschaffenden genutzt wird: die unständige Beschäftigung. Hier reihen sich sehr kurze Arbeitsverträge aneinander. Beispiel wäre hierfür eine Synchronsprecherin, die tageweise Aufträge erhält, oder ein Tänzer, der für den Dreh eines Werbespots engagiert wird.
Für tatsächlich selbständige Kunstschaffende gibt es zuletzt auch noch eine Besonderheit zu beachten: die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse. Ähnlich wie bei einer Festanstellung übernimmt die Künstlersozialkasse für künstlerische und publizistische Berufe hier die Arbeitgeberanteile der Sozialversicherungen. In den Katalog der Kasse fallen eine Vielzahl von Tätigkeiten: zum Beispiel Autorinnen, Journalisten, Musikerinnen, Dramaturgen, technische Mitarbeitende, aber auch Werbefotografen und Designerinnen. Kulturmanagerinnen und Kulturmanager sind hier jedoch nicht zu finden. Dennoch kann es sinnvoll sein, sich an die Kasse zu wenden und die Versicherungspflicht anhand der eigenen konkreten Tätigkeit überprüfen zu lassen. Besonders hilfreich ist dies, wenn Sie in verschiedenen Kulturbereichen arbeiten und Ihre Arbeit künstlerische Anteile umfasst. Vielleicht schreiben Sie freiberuflich für eine Lokalzeitung, arbeiten konzeptionell für einen Firma für Veranstaltungsorganisation und spielen nebenbei noch in einer Band mit Auftritten bei Hochzeiten? Dann kann die Prüfung sicher sehr spannend werden.
Sie sehen – die Beschäftigungsarten im Kulturmanagement sind sehr vielseitig und man könnte Bücher über dieses Thema füllen. Zunächst wird es Ihnen natürlich wichtig sein, überhaupt das passende und gewünschte Betätigungsfeld zu finden. Diese Beispiele beziehen sich zudem nur auf Deutschland. Wollen Sie in Österreich, der Schweiz oder anderen Nachbarländern arbeiten, können sich zudem noch ganz andere arbeitsrechtliche Konstruktionen ergeben. Das wichtigste ist, sich über die Umstände, die Rechte und Pflichten der eigenen Beschäftigungsart immer im klaren zu sein – auch wenn in diesem komplexen Bereich selbst offizielle Stellen und Profis kaum einen sicheren Durchblick haben können.
Nach diesem kurzen Exkurs sind Sie hoffentlich froh, sich in Ihrem Arbeitsalltag mit der Kunst und der Kultur selbst und nur nebenbei mit der Theorie des Arbeitsmarktes zu beschäftigen. Für beides aber wünsche ich Ihnen gutes Gelingen.
Julius Pöhnert, Tutor der Deutschen Akademie für Management