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1. Oktober 2024 | von Dr. Marvin Hecht

Compliance Light: Rechtliche Stolpersteine im Führungsalltag überwinden

In Zeiten zunehmender regulatorischer Anforderungen stehen Führungskräfte vor der Herausforderung, ihre Unternehmen rechtssicher und gleichzeitig effizient zu führen. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), aber auch größere Betriebe, selbstständige Unternehmerinnen und Unternehmer und den öffentlichen Dienst kann die Einhaltung komplexer Compliance-Regelungen zu einem kostspieligen und zeitintensiven Unterfangen werden. Der Ansatz „Compliance Light“ bietet hier eine pragmatische Lösung, um gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, ohne die betriebliche Flexibilität zu verlieren. Aber was bedeutet „Compliance Light“? Unter „Compliance Light“ versteht man einen Ansatz, welcher sich auf das Wesentliche konzentriert: Rechtliche Anforderungen werden erfüllt, jedoch auf eine Art und Weise, welche den betrieblichen Alltag nicht unnötig verkompliziert. Insbesondere kleinere Unternehmen und Organisationen stehen häufig vor der Herausforderung, mit begrenzten Ressourcen die komplexen Anforderungen beispielsweise der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder des Geldwäschegesetzes (GwG) umzusetzen. Statt einer umfassenden Compliance-Organisation geht es bei „Compliance Light“ darum, ein minimalistisches, aber wirkungsvolles Kontrollsystem zu etablieren, welches Risiken minimiert, ohne die operative Effizienz zu beeinträchtigen. Für KMU ist der Druck oft besonders groß, da sie nicht über dieselben Ressourcen verfügen wie große Unternehmen. Eine Untersuchung des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn (IfM Bonn) zeigt, dass viele KMU bei der Umsetzung von Compliance-Anforderungen an ihre Grenzen stoßen [vgl. IfM Bonn 2024]. Dennoch sind sie ebenso wie große Unternehmen verpflichtet, sich an die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu halten. Im öffentlichen Dienst stehen Führungskräfte ebenfalls vor der Herausforderung, Regelungen wie das Haushaltsrecht oder Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung zu beachten, ohne dabei den Verwaltungsaufwand unnötig zu erhöhen. Es gibt einige zentrale Gesetze, die Führungskräfte unabhängig von der Größe ihres Unternehmens im Blick haben sollten. Die DSGVO ist eines der prominentesten Beispiele, welches die Handhabung personenbezogener Daten regelt. Unternehmen sind verpflichtet, technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die Daten ihrer Kundschaft, aber auch ihres Personals zu schützen. Auch das GwG betrifft zunehmend auch kleinere Unternehmen, welche Sorgfaltspflichten im Rahmen der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erfüllen müssen. Der „Compliance Light“-Ansatz bietet Führungskräften eine praxisorientierte Hilfestellung, um diese gesetzlichen Anforderungen effektiv und effizient umzusetzen. Statt umfassender Prüfungs- und Kontrollsysteme können Führungskräfte beispielsweise durch die Delegation von Compliance-Aufgaben an einzelne Mitarbeitende oder Abteilungen den Aufwand reduzieren. Eine Studie zeigt, dass Unternehmen, welche klare Verantwortlichkeiten für Compliance definieren und einfache Kontrollmechanismen implementieren, ihre rechtlichen Risiken signifikant reduzieren können [Vgl. Behringer 2016]. Auch Checklisten und regelmäßige interne Schulungen haben sich als kostengünstige und zeiteffiziente Maßnahmen bewährt. Zusammenfassend bietet „Compliance Light“ eine Möglichkeit, den Spagat zwischen Rechtssicherheit und betrieblicher Effizienz zu meistern. Führungskräfte können durch den gezielten Einsatz von minimalistischen, aber wirkungsvollen Kontrollsystemen rechtliche Stolpersteine im Führungsalltag überwinden. Dies reduziert nicht nur das Risiko von Verstößen, sondern trägt auch zur Entlastung der Belegschaft bei, da unnötige Bürokratie vermieden wird. Gerade für KMU, Selbstständige und den öffentlichen Dienst ist dieser Ansatz eine praktikable Lösung, um die ständig wachsenden Anforderungen an die Unternehmensführung zu bewältigen.

Behringer, S. (2016): Compliance für KMU – Praxisleitfaden für den Mittelstand, Berlin.

IfM Bonn (2024): Institut für Mittelstandsforschung Bonn.

Weiterführende Links:

https://dsgvo-gesetz.de/

https://www.gesetze-im-internet.de/

https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/

 

Dr. Marvin Hecht
Herr Dr. Marvin Hecht arbeitet als Beamter in einer Bundesbehörde. Er weist inzwischen eine mehrjährige Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung auf, die er u. a. in verschiedenen Bereichen der Hochschule gesammelt hat. Beginnend mit der Tätigkeit als Doktorand durchlief er dabei mehrere Stationen innerhalb der Universität. Zugleich ist Herr Dr. Hecht seit Jahren in die Ausbildung und Lehre eingebunden, wobei die Tätigkeit als Dozent an einer Techniker- und Ingenieurfachschule die umfangreichste Lehrtätigkeit war. Herr Dr. Hecht arbeitet immer wiederkehrend an verschiedenen Publikationen und engagiert sich ehrenamtlich sowohl als Mentor für den akademischen Nachwuchs als auch als Gutachter in diversen Auswahlgremien. Er hat Wirtschaftsingenieurwesen in Clausthal studiert, daran anschließend ebenfalls an der Technischen Universität Clausthal in Maschinenbau promoviert sowie ein Ergänzungsstudium für Recht/Verwaltung und Führung/Wirtschaftlichkeit an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer absolviert. Zudem ist er zertifiziert für Hochschuldidaktik, interkulturelle Kompetenz und überfachliche Kernkompetenzen (wissenschaftliches Arbeiten, Persönlichkeits- und Karriereentwicklung, Didaktik). Er war Gründer und langjähriger Inhaber eines erfolgreichen Umzugsunternehmens, welches bis heute in Familienhand weitergeführt wird.
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