In Deutschland streben immer mehr Menschen den Erwerb von Wohneigentum an. Einerseits liegt das an den niedrigen Hypothekenzinsen. Andererseits wird die schuldenfreie Immobilie als Teil der Altersvorsorge angestrebt: Wenn das monatlich verfügbare Einkommen mit dem Eintritt ins Rentenalter sinkt, schließt das mietfreie Wohnen diese Finanzlücke. Der Kauf einer Immobilie sollte gut überlegt werden, weil es sich um eine sehr langfristige Investition handelt. Zunächst muss sich ein potenzieller Immobilienkäufer aber überlegen, welche Immobilienart für ihn in Frage kommt. Dabei hat er grundsätzlich die freie Wahl zwischen freistehenden Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern und Eigentumswohnungen. Jede Immobilienart hat ihre Vor- und Nachteile.
In der jüngeren Vergangenheit ist insbesondere die Nachfrage nach Eigentumswohnungen gestiegen. Dies liegt einerseits an einer Urbanisierung, die immer mehr Menschen in die Städte zieht (Landflucht). Andererseits steigen dort die Immobilienpreise überproportional, so dass sich in Ballungsgebieten weniger Menschen ein freistehendes Einfamilienhaus leisten können.
Eine Eigentumswohnung weist bezüglich der eigentumsrechtlichen Situation Besonderheiten auf, die für jeden interessierten Käufer von großer Bedeutung sind. Die rechtliche Grundlage ist das Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz – WEG). Das Wohnungseigentum und das Erbbaurecht gehören zu den so genannten „grundstücksgleichen Rechten“.
Viele potenzielle Immobilienkäufer kennen sich damit nicht aus und sollten diesbezüglich gut beraten werden. Hier sind alle gefordert, die in der Immobilienwirtschaft tätig sind! Dies setzt ein solides Wissen über das Wohnungseigentumsgesetz voraus.
Der Wohnungseigentümer ist Teil einer Eigentümergemeinschaft, die sich – ähnlich wie der Mieter in einem Mietshaus – gemeinsam arrangieren muss. Stellen Sie sich bitte einmal die Frage, ob sich ein Wohnungseigentümer eher als „besserer Mieter“ oder als „schlechterer Eigentümer“ fühlen darf.
Viele Begrifflichkeiten des WEG sind erklärungsbedürftig: Kennen Sie den Unterschied zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum oder zwischen Wohnungs- und Teileigentum? Wissen Sie was in einer Teilungserklärung, oder Hausordnung zu regeln ist und wie die Lasten und Kosten auf die Eigentümer zu verteilen sind? Kennen Sie die Rechte und Pflichten der Eigentümer und die Aufgaben des Verwalters? Auf diese und viele weitere Fragen finden Sie Antworten im Studienbrief „Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in der Praxis“.
Prof. Dr. Ing. Dirk Noosten ist Autor der Studienbriefe 6240 Erschließung und Verwertung von Grundstücken, und 6270 Wohnungseigentumgesetz in der Praxis und 6280 Immobilienfinanzierung