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1. Dezember 2022 | von Anika Rosche

Ein Phänomen unserer Zeit: Was ist Ghosting?

Wurden Sie schon einmal geghostet? Zugegeben: viele kennen es aus dem privaten Bereich, wenn sich eine Bekanntschaft einfach nicht mehr meldet, Nachrichten oder Anrufe nicht beantwortet. Dies ist sicherlich ärgerlich und nicht die Umgangsform, die man sich gewünscht hätte. Dennoch: verschmerzbar.

Nun hat sich dieses Phänomen auch auf den beruflichen Sektor ausgeweitet. Als Ghosting gilt es, wenn Kandidaten oder Kandidatinnen sich nicht mehr beim potenziellen neuen Arbeitgeber melden oder gar den neuen Job einfach nicht antreten. Diese Personen sind für das Unternehmen einfach nicht mehr erreichbar. Eine Eingrenzung auf Branchen, bestimmte Berufsgruppen o.ä. lässt sich nicht vornehmen, da es Vorkommnisse in allen Bereichen zu geben scheint. Doch wie kommt es dazu? Ein Erklärungsansatz besteht darin, dass sich der Arbeitsmarkt stark gewandelt hat. Waren es früher noch die Unternehmen, die es nicht für notwendig hielten, allen Bewerbern abzusagen, sind es heute die Kandidatinnen und Kandidaten, die eine große Auswahl an Stellen zur Verfügung haben. Dieser Kandidatenmarkt führt dazu, dass Mitarbeitende, die eigentlich zufrieden mit ihrem aktuellen Job sind, hin und wieder Bewerbungen verschicken, um ihren Marktwert zu checken. Kommen diese Kandidaten und Kandidatinnen für die Unternehmen tatsächlich in Frage, kommt es zum Angebotsprozess. Und an dieser Stelle endet der Prozess, schließlich sollte (aus Kandidatinnen-/ Kandidatensicht) nur der Marktwert gecheckt werden. Oder aber Jobsuchende erhalten mehrere Angebote, möchten jedoch noch die Rückmeldung des Wunsch-Unternehmens abwarten. Auch hier wird häufig einem Unternehmen zugesagt. Und wenn sich dann tatsächlich das Wunsch-Unternehmen ebenfalls für den Kandidaten oder die Kandidatin entscheidet, die Absage an das oder die anderen Unternehmen schnell vergessen. Diese beiden Beispiele zeigen Praxisfälle, wie sie zuhauf vorkommen. Durch die Digitalisierung der Bewerbungsprozesse hat sich nicht nur das Tempo beschleunigt, sondern auch die Simplizität eines solchen Vorgehens verstärkt.

Da die Handhabe vonseiten der Unternehmen in diesen Fällen sehr eingeschränkt ist, stellt sich die Frage, wie Ghosting verhindert werden kann: wie so oft ist Kommunikation der Schlüssel. Angefangen bei einer möglichst individuellen und persönlichen Kommunikation, die sich über den gesamten Rekrutierungsprozess fortsetzt. Auch wenn ein Vertrag unterzeichnet ist, gilt es, im Kontakt zu bleiben, Vertrauen und Bindung aufzubauen. Erste gemeinsame Veranstaltungen, Kennenlernen der neuen Kolleginnen und Kollegen helfen, Ghosting zu verhindern. Je früher Sie Ihre neuen Kolleginnen und Kollegen zum Teil Ihres Teams machen, desto geringer die Gefahr, dass Ghosting bei Ihnen passiert.

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Anika Rosche
Anika Rosche hat Medienwirtschaft studiert, eine Ausbildung zur Verlagskauffrau absolviert sowie Zertifzierungen als Personal- und Projektmanagerin abgeschlossen. Sie ist Geprüfte Personalmanagerin (DAM) und arbeitet als HR Director Holding.
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