Schnell steht die Forderung nach Personalabbau im Raum, wenn Personalkosten eingespart werden müssen. Dies ist zwar eine effektive Maßnahme, um schnell die Kosteneinsparungen zu dokumentieren, doch häufig stellen sich die Schäden dieser Maßnahmen erst mittelfristig heraus. Ein mittelständisches Unternehmen hat durch Personalabbaumaßnahmen vor 15 Jahren mehr oder weniger eine komplette Generation aus dem Unternehmen entlassen, die heute für die Übernahme von Führungs- und Spezialistenaufgaben fehlt und aufgrund des Fachkräftemangels nicht vom externen Arbeitsmarkt rekrutiert werden kann. Dieses Beispiel zeigt deutlich, dass man bei allen Möglichkeiten die Folgen bedenken muss.
Sind Entlassungen geplant, sollte das Unternehmen folgende Punkte im Vorfeld bedenken:
- Durch die Ankündigung von betriebsbedingten Kündigungen wird ein „Kampf um die Arbeitsplätze“ entstehen, der die Gefahr von Mobbing ansteigen lässt. Jeder möchte seinen Arbeitsplatz erhalten und das kann manchmal auch mit unschönen Mitteln geschehen.
- Fehlen die Mitarbeiter nach der Kündigung, werden die verbleibenden Kollegen häufig durch die Doppelbelastung überfordert und die Anzahl der Fehlzeiten kann steigen. Ebenso wird auch die Anzahl der Fehler steigen, da Mitarbeiter Aufträge nur noch halbherzig erledigen oder nicht fertig werden. Zurück bleibt Demotivation und die Angst steigt, dass man dadurch als Nächster entlassen wird.
- Dies hat Auswirkungen auf die Kunden, die sich schlechter betreut oder bedient fühlen. Für sie fehlt der gewohnte Ansprechpartner und die Wartezeiten führen zu Verärgerung. Das Risiko besteht, dass langjährige Kunden abwandern.
Bevor Sie betriebsbedingt kündigen, sollten Sie prüfen, ob man nicht auch „weichere“ Wege gehen kann, um Personalkosten einzusparen. Prüfen Sie die Möglichkeit von Kurzarbeit, Verkürzung der Arbeitszeiten ohne Lohnausgleich, Teilzeitstellen oder bieten Sie unbezahlte Sabbaticals an. Häufig reichen diese Maßnahmen aus, um den harten Schnitt der Kündigungen zu verhindern oder zu mindern.