Sie haben es sicher bereits unzählige Male in den Medien verfolgt: immer wieder gibt es Streitigkeiten mit sozialen Netzwerken über die Zulässigkeit von Kommentaren – handelt es sich bei gewissen Äußerungen um Meinungsfreiheit oder nicht? Bislang wurde vornehmlich den sozialen Netzwerken das Recht zugesprochen, diese Kommentare zu löschen. Nun hat es in diesem Bereich vor dem Berliner Landgericht erstmalig eine anderslautende Rechtsprechung gegeben und der Nutzer hat eine einstweilige Verfügung erwirkt.
Lesen Sie hier mehr zu den Hintergründen und dem Inhalt des fraglichen Kommentars.
Anika Földi