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17. März 2022 | von Anika Rosche

Exkurs in die neue Arbeitswelt: Workation als Plus für Mitarbeitende und Arbeitgeber?

Wer träumt nicht davon, den Tag in einer wundervollen Umgebung zu beginnen und zu beenden – und dies nicht nur während der privaten Urlaube. Wurden Sie als Personalmanager/in von Ihren Mitarbeitenden bereits darauf angesprochen? Eine solche Möglichkeit wird Mitarbeitenden von mehr und mehr Unternehmen gegeben – und zwar während ihrer Arbeitsphasen: durch Workation. Dieser Begriff vereint die Wörter Work und Vacation und bezeichnet eine Mischung aus Arbeit und Urlaub – somit die Möglichkeit, vom Urlaubsort aus auch zu Arbeiten. Somit muss sich der Mitarbeitende nicht darauf beschränken, nur während der privaten Urlaube an anderen Orten zu sein, sondern kann dies sogar in sein Arbeitsleben integrieren. Der Ansatz dieses Konzeptes liegt darin begründet, dass letztlich der Mitarbeitende im Mittelpunkt der Arbeit steht und nicht der Ort, von dem aus er oder sie diese Tätigkeit ausführt. Selbstverständlich ist eine Workation nur für Aufgaben, Jobs und Berufe möglich, die am Laptop oder PC per Internetverbindung ausgeführt werden können und in Unternehmen bzw. Teams, in denen die Kommunikationswege entsprechend aufgestellt sind. Auch für Tätigkeiten an großen Maschinen oder mit direktem Kundenkontakt kommt eine Workation nicht in Frage. Gerade durch die Pandemie hat sich gezeigt, dass eine sehr große Anzahl an Jobs von zu Hause aus erledigt werden kann.

Bietet eine Workation denn auch Vorteile für Unternehmen oder handelt es sich dabei eher um einen Benefit für Mitarbeitende? Durchaus gibt es auch Vorteile für Unternehmen. So gilt beispielsweise für die Generation Z eine Präsenzpflicht im Büro als Ausschlussgrund für die Annahme eines Jobs. Zudem bietet das Arbeiten in entspannter Atmosphäre und fernab der üblichen Aufenthaltsorte einen deutlich niedrigeren Stressfaktor für Mitarbeitende, was wiederum zu höherer Kreativität führt. Auch können Unternehmen Workation als Teambuilding-Maßnahme einsetzen, um die Zusammenarbeit zu stärken oder an bestimmten Themen fernab von den ausgetretenen Pfaden zu arbeiten. Die Möglichkeiten sind vielfältig und das Interesse der Mitarbeitenden an solchen Möglichkeiten groß. Auch für das Recruiting bieten sich durch die Ermöglichung des Einsatzes von Mitarbeitenden aus dem Ausland ganz neue Möglichkeiten: der Pool an Kandidaten und Kandidatinnen steigt dadurch um ein Vielfaches, weil theoretisch Mitarbeitende in jedem Land der Welt sitzen könnten.

Dies klingt fast zu schön um wahr zu sein! Korrekt. So schön und aussichtsreich diese Möglichkeiten auch sind, so komplex sind die rechtlichen Fragestellungen, die damit einhergehen. Denn bei grenzüberschreitender Tätigkeit sind zahlreiche Rechtsgebiete abzuprüfen und Faktoren zu beachten. Beispielsweise spielt der Zeitfaktor des geplanten Auslandsaufenthalts eine wesentliche Rolle: möchte der Mitarbeitende eine Workation von z. B. 14 Tagen machen oder ist geplant, jemanden mit Wohnsitz im Ausland einzustellen? Hält er oder sie sich im europäischen Ausland auf oder in anderen Ländern? In den jeweiligen Fällen liegen vollkommen unterschiedliche rechtliche Sachverhalte vor. Eine Clusterung von Unternehmensseite unter Bezugnahme auf alle Möglichkeiten, die angeboten werden sollen, macht in jedem Fall Sinn. Die berührten Rechtsgebiete müssen alle einzeln und vorab durchgeprüft werden. Die administrativen Aufwände sind zu prüfen und zu bewerten. Die ausschlaggebenden Rechtsgebiete sind das Steuerrecht (Lohn-/Einkommenssteuer, Betriebsstätten, Verrechnungspreise), Sozialversicherungsrecht, Aufenthalts- und Arbeitsrecht und der Datenschutz. Erschwerend kommt hinzu, dass bei vielen Fragen noch nicht abschließend geklärt ist, inwieweit die herrschenden Regeln auf neue Situationen wie Workations anzuwenden sind. Letztlich kommen Unternehmen zum aktuellen Zeitpunkt nicht umhin, anhand von Einzelfallprüfungen die jeweilige Situation zu bewerten und den Mitarbeitenden entsprechende Rückmeldungen zu geben. Diese neue Aufgabe stellt die HR-, Steuer- und Rechtsabteilungen sicherlich vor viele neue Aufgaben, bietet jedoch auch die Chance, für Mitarbeitende zukunftsweisende neue Möglichkeiten anzubieten.

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Anika Rosche
Anika Rosche hat Medienwirtschaft studiert, eine Ausbildung zur Verlagskauffrau absolviert sowie Zertifzierungen als Personal- und Projektmanagerin abgeschlossen. Sie ist Geprüfte Personalmanagerin (DAM) und arbeitet als HR Director Holding.
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