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2. November 2021 | von Dr. Jan Klaus Tänzler

Family Business Governance Teil 6 | Familienunternehmen, Folge 19

Ich begrüße Sie sehr herzlich zu unserer aktuellen Folge des Podcasts „Herausforderungen und Besonderheiten von Familienunternehmen.“ Heute sprechen wir zum letzten Mal zu dem Thema Family Governance. Nachdem wir in den letzten Folgen bereits die Grundzüge und Inhalte der Family Governance durchgeprochen haben, wollen wir uns heute mit dem Governance Kodex für Familienunternehmen beschäftigen, der ein Gegenentwurf zum Corporate Governance Kodex darstellt.

Der Governance Kodex für Familienunternehmen wurde im Jahre 2004 von einer Kommission bestehend aus Unternehmern und Wissenschaftlern ins Leben gerufen. In den folgenden Jahren wurde der Kodex mehrfach aktualisiert. Der Grund für die Erarbeitung eines eigenen Kodex speziell für Familienunternehmen liegt in den speziellen Strukturen und Bedürfnissen der Familienunternehmen. Mithilfe des Kodex für Familienunternehmen möchte man diesen Bedürfnissen gerecht werden. Dabei beruht die Anwendung der Inhalte auf Freiwilligkeit. Die Inhalte beziehen sich auf die Organisation der Führung, die Kontrolle sowie die Sicherung des Zusammenhalts der Familie sowie des Familienunternehmens.

Der Kodex ist dabei in acht Kapitel aufgeteilt. Er startet mit einer Vorbemerkung, der Vorstellung der Mitglieder der Kommission sowie einer Präambel.

Kapitel eins thematisiert das Selbstverständnis der Inhaber. Hierbei geht es darum, dass sich die Familie des Unternehmens klar zu den Werten und Zielen des Unternehmens bekennt, um das Unternehmen langfristig in Familienhand zu behalten. Dazu gehört auch, sich über die speziellen Herausforderungen eines Familienunternehmens klar zu werden und die Inhalte einer Governance für das eigenen Unternehmen zu erarbeiten.

Kapitel zwei geht auf die Ausgestaltung der Inhaber-Rechte und -Pflichten ein. Hier wird beispielsweise festgelegt, welche Anforderungen an die leitenden Angestellten (aus der Familie) gestellt werden oder welche zentralen Mitwirkungsrechte die Familiengesellschafter haben.

Kapitel drei zeigt die Inhalte auf, die bei der Einrichtung eines Aufsichtsgremiums zu beachten sind. Im Detail geht es um die Aufgabenverteilung der Mitglieder, die Zusammensetzung des Gremiums sowie die Vergütung und Haftung.

Der vierte Abschnitt bildet das Pendant zum dritten Kapitel auf. Es geht in diesem Teil jedoch nicht um das Aufsichtsgremium, sondern um die Unternehmensführung. Genau wie im vorherigen Abschnitt werden die Aufgaben der Unternehmensführung beschrieben bevor die weiteren Inhalte die Zusammensetzung des Gremiums und die Vergütung und Haftung betreffen.

Das fünfte Kapitel geht auf die Gewinnermittlung und -Verwendung ein. Hier gilt es für Familienunternehmen wie schon in einem früheren Podcast beschrieben eine geeignete Balance zu finden, damit das Familienunternehmen langfristig in Familienhand bleibt.

Im sechsten Kapitel geht es darum, wer Gesellschafter des Unternehmens werden darf und welche Regelungen gelten, wenn ein Gesellschafter das Unternehmen verlassen möchte.

Letztendlich befasst sich Kapitel sieben mit Besonderheiten von Familienunternehmen, die nicht für alle Unternehmen gelten und Kapitel acht thematisiert den Umgang mit nicht im Familienunternehmen gebundenen Vermögen.

Familienunternehmen sollten die Inhalte des Governance Kodex für ihr eigenes Unternehmen übertragen und sie zum Anlass nehmen, den Gesellschaftervertrag zu überarbeiten oder wie bereits im letzten Podcast gehört, eine eigene Charta zu erstellen.

Damit haben sie nun nicht nur einen Überblick über den Governance Kodex für Familienunternehmen erhalten, sondern haben die wichtigsten Inhalte der Family Governance gehört. In der nächsten Folge verlassen wir das Thema Family Governance und widmen uns anderen Besonderheiten von Familienunternehmen. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie dann auch wieder mit dabei sind. Bis dahin herzliche Grüße, Ihr Jan Tänzlerj

Dieser Beitrag ist Teil der Reihe „Besonderheiten und Herausforderungen von Familienunternehmen“.

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Dr. Jan Klaus Tänzler
Dr. Jan Klaus Tänzler absolvierte eine Bankausbildung bei der Deutsche Bank AG und studierte anschließend an der RWTH Aachen, der National University of Singapore und der UC Berkeley Betriebswirtschaftslehre. Er promovierte an der Universität Mannheim über das Thema Corporate Governance und Corporate Social Responsibilty im deutschen Mittelstand. Mehrmonatige Forschungsaufenthalte führten ihn an die Western University of Australia in Perth sowie die Bank Indonesia in Jakarta. Nachdem er einige Jahre am Aufbau eines Startups beteiligt war, ist er heute Center Manager an der TU München.
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