Beschäftigt Ihr Unternehmen schwerbehinderte Mitarbeitende? In Deutschland gilt derjenige als schwerbehindert, der einen Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent aufweist. Schwerbehinderte haben Anspruch auf zusätzlichen Erholungsurlaub und besonderen Kündigungsschutz. Hinzu kommt für schwerbehinderte Mitarbeitende auch die Möglichkeit, Mehrarbeit abzulehnen. Dies kann – insbesondere in kleineren Unternehmen – zu Mehrbelastung der anderen Mitarbeitenden führen. Technische Arbeitshilfen und besondere Büroausstattung müssen vom Arbeitgeber bereitgestellt werden – mit zunehmender Mitarbeitendenanzahl steigen also auch die Anforderungen an das und die Kosten für das Unternehmen. Im Zuge der Digitalisierung werden somit die Anforderungen an die technische Ausstattung, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellen muss, ansteigen und komplexer werden. Ein weiteres Thema, das aus Arbeitgebersicht insbesondere in diesem Zusammenhang an Bedeutung gewinnt sind Anfragen nach einer Homeofficetätigkeit. Gerade bei Schwerbehinderten kann das Homeoffice der am ehesten passende Arbeitsplatz sein und eine Ablehnung durch den Arbeitgeber als nicht statthaft abgewiesen werden. Lesen Sie mehr darüber im Humaneresourcesmanager .
Anika Földi