Wer kennt das nicht? Schnell eine Präsentation mit einem Bild aus dem Internet aufgewertet und an die Kollegen verschickt. Doch was passiert, wenn diese Inhalte auf der Webseite veröffentlicht werden? Mit einer solchen Frage hat sich der Europäische Gerichtshof kürzlich beschäftigt und die Rechte von Fotografen gestärkt. Der Fotograf als Urheber muss vor der Veröffentlichung seines Bildes auf einer Internetseite um Zustimmung gebeten werden – auch wenn er keine eindeutige Einschränkung der Bildnutzung vorgenommen hat.
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