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17. September 2018 | von Anika Földi

Internet: Verschärfung des Urheberrechts

Wer kennt das nicht? Schnell eine Präsentation mit einem Bild aus dem Internet aufgewertet und an die Kollegen verschickt. Doch was passiert, wenn diese Inhalte auf der Webseite veröffentlicht werden? Mit einer solchen Frage hat sich der Europäische Gerichtshof kürzlich beschäftigt und die Rechte von Fotografen gestärkt. Der Fotograf als Urheber muss vor der Veröffentlichung seines Bildes auf einer Internetseite um Zustimmung gebeten werden – auch wenn er keine eindeutige Einschränkung der Bildnutzung vorgenommen hat.

Lesen Sie hier mehr zum Urteil des EUGH.

Anika Földi
Anika Rosche (geb. Földi) hat Medienwirtschaft studiert, eine Ausbildung zur Verlagskauffrau absolviert sowie Zertifzierungen als Personal- und Projektmanagerin abgeschlossen. Sie ist Geprüfte Personalmanagerin (DAM) und arbeitet heute als Projekt Manager People & Culture bei einem Medienkonzern (TV).
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